Sacheinlagen

Sie möchten Ihre Gesellschaft nicht mit einer Bareinlage sondern mit einem Auto, Immobilien, Aktien oder einer anderen Sacheinlage gründen?

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung (GmbH) kann die Leistung der Einlage, komplett oder teilweise, mittels Sacheinlage erfolgen (Art. 634 OR). Hierzu wird aber ein Gründungsbericht mit Prüfungsbestätigung benötigt (Art. 634 Abs. 3 OR).

Die Gründer geben in einem schriftlichen Bericht Rechenschaft über:

  1. die Art und den Zustand von Sacheinlagen oder Sachübernahmen und die Angemessenheit der Bewertung;
  2. den Bestand und die Verrechenbarkeit der Schuld;
  3. die Begründung und die Angemessenheit besonderer Vorteile zugunsten von Gründern oder anderen Personen.

Dieser Gründungsbericht muss anschliessend durch einen zugelassener Revisor geprüft werden. Der Revisor bestätigt schriftlich, dass der Bericht vollständig und richtig ist.

Die Robya Revisions GmbH verfügt über ein Netzwerk an Partnern, um Ihren Gründungsbericht rechtsgültig zu prüfen und Ihnen somit die Gründung einer Gesellschaft durch Sacheinlage zu ermöglichen.

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